Sind Handläufe für Treppen gesetzlich vorgeschrieben? Antwort: Seit einigen Jahren sind Handläufe an beiden Seiten der Treppen vorgeschrieben. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Treppen öffentlich zugänglicher Gebäude mit einem zweiten Handlauf nachzurüsten, sofern noch keiner vorhanden ist. Diese Vorschrift gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, da die Rechtsprechung die Sicherheit der Benutzer über den Denkmalschutz stellt.
Wie biegt man Biegeholz richtig? Antwort: Dünne Leisten können von Hand gebogen werden, bei stärken Leisten wie Tischumleimer kommen Spanngurten und Zwingen zum Einsatz. Am Besten eignet sich zum Biegen von Holz die sogenannte Tisch-Rollenbiegemaschine. Mit dieser werden saubere Radien erzielt und das anschließende Verleimen wird dadurch einfacher.
Wie wichtig ist die Wahl des Holzes? Antwort: Holz muss nach den Eigenschaften ausgewählt werden: Hygiene, Wärmedämmung und Verhalten bei Temperaturunterschieden sind wichtige Punkte die beachtet werden müssen. Kontaktieren Sie uns für Fragen per Telefon, Fax oder Email.
Werden die Wälder irgendwann kahl geschlagen? Antwort: Nein, das geht nicht denn, das Waldgesetz verbietet Kahlschläge. Auch wenn Gesetze geändert werden können, wird die Bevölkerung dies nicht zulassen. Denn fast jeder Bündner ist auch über die Gemeinden Waldeigentümer und somit angewiesen auf intakte Schutzwälder und schöne Erholungswälder für den Tourismus.